Wie schnell wir Ihnen einen Behandlungsplatz anbieten können, ist abhängig von der aktuellen Belegungskapazität und der Dauer der Kostenklärung durch Ihre Krankenkasse. Wir können als anerkannte Akut-Klinik, im Sinne des § 107 (1) SGB V und als Akut-Krankenhaus vom Verband der privaten Krankenversicherungen, Privatversicherte, bei denen der behandelnde Facharzt eine besondere Dringlichkeit einer stationären Behandlung festgestellt hat, auch ohne vorherige Kostenprüfung durch die private Krankenversicherung aufnehmen. Während Sie bereits bei uns in Behandlung sind, klären wir für Sie alle Formalitäten zur Kostenprüfung durch Ihre Krankenversicherung.
FAQ
Häufig gestellte Fragen rund um einen Aufenthalt in unseren psychosomatischen Kliniken
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Antworten auf Fragen rund um einen Aufenthalt in unseren psychosomatischen Fachkliniken haben wir an dieser Stelle zusammengestellt.
Detailierte Informationen zum Aufnahmeprozess, den Kosten und dem Aufnahmezeitpunkt erhalten Sie von unseren Kolleginnen aus dem Beratungsteam.
Fragen zum Klinikaufenthalt für Erwachsene
Fragen zum Klinikaufenthalt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
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