Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz

Internes Hinweisgebersystem

Oft sind die Mitarbeiter die Ersten, denen Rechtsverstöße im eigenen Unternehmen auffallen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) die Möglichkeit für Mitarbeiter geschaffen, diese Verstöße - auch in anonymisierter Form - dem Arbeitgeber zu melden.

Diese Meldungen sind wichtig für unser Unternehmen, denn sie bieten uns die Möglichkeit, Missstände und Probleme frühzeitig zu erkennen, bevor dem Unternehmen größerer Schaden entsteht.

Wir ermutigen Sie, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen und aktiv zur Sicherstellung unserer Integrität beizutragen. Denn Ihr Beitrag ist entscheidend für den nachhaltigen Erfolg unseres Unternehmens.

Vertrauensvolle Partner für Ihre Meldung

Dieses Meldesystem wird von der Kanzlei Scheja und Partners GmbH & Co. KG bereitgestellt. Das Meldesystem steht allen unseren Beschäftigten und Leiharbeitnehmern zur Verfügung. Über das Meldesystem haben Sie die Möglichkeit, auch vollständig anonym, Meldungen über Verstöße gegen Gesetze abzugeben. Ihre Meldungen werden unter Wahrung der Vertraulichkeit von ausgewählten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten unter Wahrung der gesetzlichen Regelungen bearbeitet.

Sie haben zudem die Möglichkeit, über das interne Meldesystem eine persönliche Zusammenkunft mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin von Scheja & Partner Rechtsanwälte mbB zu vereinbaren.

Internes Meldesystem für alle Gesellschaften der Gezeiten Haus Gruppe

Hier erreichen Sie unser Internes Hinweisgebersystem