- Mindestens 60 % der psychotherapeutisch tätigen Mitarbeiter:innen müssen bereits als EMDR-Therapeut:innen zertifiziert sein oder sich in der Ausbildung dazu befinden.
- Mindestens ein/eine zertifizierte:r EMDR-Therapeut:in oder eine ärztliche Führungskraft in einer verantwortlichen Position (z. B. als Chefär:ztin, Oberärzt:in oder leitende:r Psycholog:in).
- Mindestens zehn Supervisionssitzungen jährlich durch eine:n zertifizierte:n EMDR-Supervisor:in.