Informationen für Ärzte und Therapeuten

Wenn Sie Ihren Patienten* in eine Gezeiten Haus Klinik einweisen möchten, stehen Ihnen unsere Ärzte sowie unser Beratungsteam zur Klärung der Einweisungsmodalitäten und Behandlungsoptionen gerne zur Verfügung.

Persönlicher Kontakt für Einweiser

Wir möchten Ihren Patienten eine schnelle und unkomplizierte Aufnahme in unseren Kliniken ermöglichen. Als einweisender Hausarzt, Facharzt oder psychologischer Psychotherapeut können Sie uns bei allen Fragen rund um die Einweisungsformalitäten direkt kontaktieren. Wir unterstützen Sie bei allen Einweisungsformalitäten und administrativen Aufgaben.

„Wir laden Sie herzlich zu einem persönlichen Kennenlernen an unseren Standorten ein.“

 

Claudia Bader

Claudia Bader

Leiterin Beratung

T  0228/7488-120

E  c.bader@gezeitenhaus.de

Für einen direkten fachlichen Austausch stehen Ihnen unsere Chefärzte unter chefarzt@gezeitenhaus.de zur Verfügung.

 

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Einweisung in die Gezeiten Haus Kliniken

Versichertenstatus & Aufnahme

Als Privatklinik nehmen wir sowohl Privatversicherte als auch (nach individueller Kostenerstattungsprüfung durch die gesetzliche Krankenkasse) gesetzlich versicherte Patienten auf. 

Hinweis für gesetzlich Versicherte: Die Behandlung in einem privaten Fachkrankenhaus liegt trotz der neuen Gesetzeslage immer noch im Ermessensspielraum der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung.

MEHR ZUM AUFNAHMEPROZESS

 

Privates Krankenhaus mit Akut-Status

Als Akutkrankenhaus können wir privatversicherte Patienten auch akut bei uns aufnehmen. In diesem Fall stellt ein Facharzt unserer Kliniken einen Antrag an die private Versicherung des Patienten. Bei gesetzlich Versicherten ist eine vorherige Kostenklärung mit der jeweiligen Krankenkasse notwendig. Bei akuten Psychosen, Erkrankungen mit akutem Gefährdungspotenzial, dauerhafter Bettlägerigkeit oder ansteckenden Krankheiten können wir leider keine Behandlung anbieten.

 

Einweisung & Befundbericht

Für eine Einweisung in unseren Kliniken ist ein fachärztliches Attest/Befundbericht sowie eine Krankenhauseinweisung notwendig.

  • Alle F-Diagnosen nach ICD-10 inklusive Beschreibung des Schweregrades und ggf. der somatischen Komorbidität (siehe auch § 4 (4) der Musterbedingungen der privaten Krankenversicherungen)

  • Gründe für die Notwendigkeit einer teilstationären/stationären Akutbehandlung, insbesondere warum die ambulanten Behandlungsmaßnahmen ausgeschöpft sind, Schweregrad, psychosoziale Faktoren, Chronifizierungsgefahr

  • Bisherige und aktuelle medizinische, diagnostische und therapeutische Maßnahmen, ggf. Empfehlung für weitere Diagnostik

Die Krankenkassen akzeptieren nur Einweisungen von Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Neurologie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie.

 

Alle Informationen zum Download

Sie möchten sich die Informationen über unsere Kliniken ausdrucken oder auf einem Endgerät speichern? Im Downloadcenter stehen alle Flyer und Broschüren für Sie bereit. Auf Wunsch senden wir Ihnen alle Informationsmaterial für Ihre Praxis auch postalisch zu.

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Fort- und Weiterbildungen für Ärzt*innen & medizinische Fachkräfte

Newsletter für Ärzte & Therapeuten

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